Der Vorstand
Dem Vorstand obliegen folgende Aufgaben:
- Bestimmung über die in jedem Jahr zu führenden Schularten und Klassen nach Anhörung der Schulkommission
- Anstellung, Entlassung und Besoldung des Rektors und der Lehrkräfte auf Antrag beziehungsweise nach Anhörung der Schulkommission
- Aufnahme und Entlassung von Schülern und Schülerinnen nach Anhörung der Schulkommission
- Aufnahme oder Ausschluss von Mitgliedern
- Beschaffung von finanziellen Mitteln und deren Verwaltung
- Ernennung und Festlegung der Befugnisse weiterer Kommissionen für Besorgung besonderer Aufgaben
- Festsetzung des Schulgeldes und Entscheid über Reduktionen
- Sorge für geeignete Schullokalitäten, zweckmässiges Mobiliar und richtigen Unterhalt
- Vollzug der Beschlüsse der Generalversammlung



